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Kriminalisierung von "Feindaufklärung und Reeducation" aufgehoben

 

Die Kriminalisierung des Titelbildes des Sammelbandes "Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus" und die Verurteilung von David Goldner wurden aufgehoben. Der Band, den Stephan Grigat 2006 im Freiburger ça ira-Verlag herausgegeben hat, ist nach wie vor im Buchhandel oder direkt über den Verlag erhältlich:

Nachstehend eine kurze Erklärung von David Goldner

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit seinem Urteil vom 14. Mai 2007 hat das OLG München mich, David Goldner, vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) freigesprochen.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte mich am 10.1.07 zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil ich auf einer Demonstration im oberbayerischen Mittenwald im Mai 2006 Flyer verteilte bzw. verteilen wollte, auf denen das Cover des Buches "Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Geschichte gegen Postnazismus und Islamismus, Freiburg, 2006" von Stephan Grigat (Hg.) abgebildet war, welches Islamisten zeigt, die den rechten Arm zum sog. Hitlergruß strecken. (Der Flyer bewarb ein Vortragsveranstaltung über das Buch mit Stepahn Grigat)
(...)
Hiermit möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken bei all jenen, die mich in den letzten 10 Monaten (den Strafbefehl hatte ich im Juli 2006 erhalten) - in welcher Form auch immer - unterstützten.
Mit Personen/ Organisationen, die Spendengelder für mich überwiesen haben, werde ich noch persönlich in Kontakt treten, um über die Verwendung bzw. Rückzahlung evt. jetzt "überschüssiger" Spenden zu reden.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Chance nutzen, Sie auch noch auf mein "zweites" Stafverfahren aufmerksam zu machen, das noch nicht abgeschlossen ist:
Am 14. Februar 2007 verurteilte mich das Amtgericht München wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zu 60 Tagessätzen (je 40 Euro), weil ich auf einer Mahnwache einiger Neonazis im April 2006 während bzw. nach meiner (unbegründeten) Festnahme angeblich Widerstand leistete. Konkret wird mir vorgeworfen, während ich am Boden lag, einen Beamten des USK (Unterstützungskommando der Polizei) gegen das Schienbein getreten zu haben.
Die Berufungsverhandlung zu diesem Fall wird stattfinden am 17.10.2007 vor dem Landgericht München.

Viele Grüße,
David Goldner

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